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Nach Diagnose Ihres Augenarztes sind Ihr aktuelles Sehvermögen, der weitere Verlauf der Augenkrankheit sowie Ihre persönlichen Anforderungen entscheidend für die Auswahl Ihrer Lese- oder Vorlesehilfen.
Wahl einer Sehhilfe
Dabei hilft Ihnen:
Arzt- oder Augenoptikerauswahl
Nicht jeder Augenarzt oder Augenoptiker ist auf eine Beratung zu vergrößernden Sehhilfen spezialisiert. Gerne nennen wir Ihnen spezialisierte Augenoptiker oder Augenärzte in Ihrer Nähe. Erklären Sie bei der Terminvereinbarung Ihr Anliegen, damit der Augenoptiker oder Augenarzt genug Zeit für Ihre Beratung einplant.
Beratungstermin „Vergrößernde Sehhilfe“ beim Augenarzt/-optiker
Bringen Sie zu Ihrem Termin viel Zeit und Geduld mit. Ihr Aufwand wird nach Erhalt der Sehhilfe und einer ersten Eingewöhnungsphase mit einem Anstieg der Lebensqualität belohnt. Bei einer eingehenden Beratung bestimmt Ihr Augenarzt/-optiker mit Ihnen ein Lese- oder Vorlesesystem, welches Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Zur Kostenübernahme des gewählten Systems durch eine Krankenkasse wird eine ärztliche Verordnung von Ihrem Augenarzt benötigt.
Seit 1971 haben wir gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern ca. 750.000 Menschen durch die Versorgung mit einem Lese-/Vorlesesystem zu mehr Lebensqualität verholfen.
Jedes unserer Teammitglieder trägt zur kompetenten Bearbeitung Ihres Anliegens bei: Die Medizinprodukteberater und Augenoptikermeister im Außendienst beraten Sie am Ort Ihrer Wahl, unsere als Medizinprodukteberater geschulten Vertriebsassistenten stehen Ihnen am Telefon für alle Fragen zur Verfügung und unsere qualifizierten Vertriebstechniker sind für die Auslieferung Ihres Lesesystems zuständig.
Beratungstermin „Vergrößernde Sehhilfe“ mit Reinecker-Mitarbeiter

Wir nehmen uns für Ihre Versorgung Zeit – inkl. aller Abwicklungsschritte ca. 7,5 Stunden – bis Sie mit dem optimalen System oder der für Sie stimmigen Produktkombination ausgestattet sind! Wie die Servicezeiten aufgeteilt sind, sehen Sie im Detail im Menüpunkt "Serviceleistung". Bringen Sie zu diesem Termin bitte auch alle bisherigen Sehhilfen, wie Lupen, Nah- und Fernbrille, Lupenbrillen mit, damit eine optimale Anpassung gewährleistet werden kann.
Nach Besprechung Ihres Krankheitsverlaufes und einer Analyse Ihres Vergrößerungs-bedarfs, haben Sie Gelegenheit, verschiedene System zu testen und Fragen zu klären.
Gemeinsam mit unserem Berater finden Sie ein Lese-/Vorlesesystem, dass Ihren persönlichen Anforderungen entspricht. Direkt und persönlich gehen wir auf Sie und Ihre Fragen ein – zu jedem Zeitpunkt der Versorgung.
Anlaufstellen
Ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema „Sehbehinderung“ sind die bundesweiten Beratungsstellen des „Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes e.V.“. Dort helfen Ihnen selbst betroffene Menschen mit Rat und Tat weiter. Nehmen Sie unter Tel. 0 18 05 – 66 64 56 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min innerhalb Deutschlands) mit einer DBSV-Beratungsstelle Kontakt auf.
Beim DBSV finden Sie auch spezialisierte Rechtsberatungen für die Belange von sehbehinderten und blinden Menschen. Erste Informationen zum Thema „Recht“ mit entsprechenden Fallbeispielen finden Sie z. B. in der Broschüre "Ratgeber Recht für blinde und sehbehinderte Menschen" oder unter: http://www.dbsv.org/Recht/recht.html#top.
Darüber hinaus bieten verschiedene, regionale Selbsthilfevereinigungen, wie z.B. PRO RETINA Deutschland e.V., Hilfestellung von Betroffenen für Betroffene.
Die Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.ifd-bw.de.
Das vorrangige Ziel der Berufsförderungswerke ist die Wiedereingliederung von erwachsenen blinden und sehbehinderten Menschen ins berufliche und soziale Leben. Die dortigen Fachberater helfen Ihnen bei allgemeinen Fragen zur beruflichen Rehabilitation und Bildung gern weiter: www.bfws.de.
Weiterführende Informationen zum Thema "Berufliche Eingliederung von sehbehinderten und blinden Menschen" finden Sie hier.