Kostenträger

Kostenträger/-übernahme

Die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz können Sie bei entsprechenden Kostenträgern beantragen. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von Ihrem Alter, Berufsstand, wirtschaftlichen Verhältnissen und Verwendungszweck ab. Dabei ist zu beachten, dass bei Arbeitsplatzausstattungen nicht die gleichen Kriterien als Bewilligungsgrundlage gelten, die bei der häuslichen Versorgung durch die gesetzliche bzw. private Krankenkasse herangezogen werden.

 

Mögliche Kostenträger sind:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Sozialhilfe (soweit kein anderer Leistungsträger vorhanden ist)
  • Gemeinden / Kommunen
  • Arbeitgeber
  • Schulträger