Frühförderung

Hat Ihr Kind Probleme mit dem Sehen?

Sehbehinderte und blinde Kinder benötigen fachkundige Unterstützung, um ihre Entwicklungsmöglichkeiten so gut wie möglich zu entfalten. Denn in den ersten Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Eine sinnvolle Förderung ist bereits in den ersten Lebensmonaten des Kindes möglich.

Die Frühförderung erfolgt durch regelmäßige Termine im Elternhaus, im Kindergarten oder spezialisierten Frühförderstellen für blinde und sehbehinderte Kinder.

Beratung in Frühförderstellen:

  • zu allen Fragen, die mit der Blindheit oder Sehbehinderung des Kindes zusammenhängen
  • zu allen Fragen zur Entwicklung, Förderung und Erziehung des Kindes
  • zu Kindergarten und Schulbesuch
  • bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
  • hinsichtlich sozialrechtlicher Fragen und Ansprüche
  • über weitere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen
  • über Kontaktmöglichkeiten zu anderen Eltern

Diagnostik:

  • Wahrnehmungs-, Entwicklungs- und Förderdiagnostik
  • Diagnostik des funktionalen Sehens im Alltag

Regelmäßige Entwicklungsförderung:

  • Die Inhalte und Methoden der Förderung werden individuell auf das einzelne Kind abgestimmt und können die folgenden Bereiche betreffen:
  • Wahrnehmungsentwicklung, insbesondere die Förderung des verbliebenen Sehvermögens, des Hörens und des Tastens
  • Bewegungsentwicklung
  • Handgeschicklichkeit / Feinmotorik
  • Spielentwicklung
  • Kommunikation und Sozialentwicklung
  • Sprachentwicklung und Begriffsbildung
  • Kognitive Entwicklung („die Welt verstehen lernen“)
  • Selbständigkeit und lebenspraktische Fähigkeiten (LPF), z. B. selbstständig Essen und Trinken lernen, An- und Ausziehen etc.
  • Orientierung und Mobilität (O&M)

Pädagogische Frühförderung – für wen?

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen arbeitet mit den unten aufgeführten Frühförderungsstellen zusammen. Er berät und begleitet Familien mit sehbehinderten, blinden sowie mehrfachbehinderten Kindern mit einer Sehschädigung vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt. Ebenso können hochgradig sehbehinderte oder blinde Eltern das Förderangebot für ihre Kinder nutzen. Für die Eltern entstehen keine Kosten! Sie können sich gern auch dann an die Förderungsstellen wenden, wenn Sie noch unsicher sind, ob bei Ihrem Kind eine Sehschädigung vorliegt. Nutzen Sie die Chance für Ihr Kind!

Es werden ebenfalls Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen, Elterngesprächskreise, Eltern-Kind-Gruppen sowie Spielkreise angeboten.

Die Frühförderstellen arbeiten zusammen mit Kinder- und Augenärzt/innen, Orthoptist0/innen (Therapeuten für Sehstörungen), Krankengymnast/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen. Zudem werden Beratungen und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/innen in Kindergärten angeboten.

Informationen im Internet:

Frühförderstelle für blinde und sehbehinderte Kinder an der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.
www.blista.de
fruehfoerderung@blista.de

Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder
Diakonisches Werk Frankfurt am Main
lichtblicke@erv-frankfurt.de

Frühförderstellen des Landeswohlfahrtsverband Hessen:

Johann-Peter-Schäfer-Schule, Friedberg
www.blindenschule-friedberg.de
ff-fb@blindenschule-friedberg.de

Hermann-Schafft-Schule, Homberg
www.hs-homberg.de
fruehfoerderung-seh@hss-homberg.de