Versorgung im Beruf

Versorgung

Ausstattung am Arbeitsplatz und in der Schule

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Arbeitsplatzausstattung von sehbehinderten und blinden Berufstätigen und Schülern/Studenten. Da für diesen Bereich besondere Fachkenntnisse nötig sind, setzen wir bundesweit speziell ausgebildete und erfahrene „Fachberater für Schule und Beruf“ ein.
 
Sehen ist eine rein subjektive Sinneswahrnehmung – egal, ob mit oder ohne Sehbehinderung. Deshalb sollten unsere Beratungen immer direkt am Arbeitsplatz des Berufstätigen/Studenten/Schülers stattfinden, um die Ausstattung an die individuellen Anforderungen anpassen zu können. So können wir das optimale System unter Einbeziehung folgender Faktoren bestimmen:

  • aktuelles Sehvermögen
  • zu erwartender Verlauf der diagnostizierten Augenkrankheit
  • Arbeitsanforderungen und individuelle Sehaufgaben
  • bisherige Arbeitsplatzgestaltung
  • gegebene Raum-/Lichtverhältnisse
     

Unser Portfolio deckt alle Bereiche einer optimierten Arbeitsplatzausstattung ab:

  • vergrößernde Kamerasysteme mit Monitor-/PC-/Laptop-Anbindung sowie mobile und stationäre Bildschirmlesesysteme aus dem Hause Reinecker
  • vergrößernde Software mit/ohne Sprachausgabe
  • Vorlesesysteme mit/ohne PC-/Laptop-Anbindung
  • Bildschirmausleseprogramm mit Braillesteuerung  (z.B. Supernova, HAL oder Window Eyes)
  • Braillezeilen
  • optische Hilfsmittel
  • Beleuchtung (Arbeitsplatzlampen, Lupenleuchten etc.)
  • ergonomische Monitor-Schwenkarme
  • individuelle Schulungen vor Ort
     

Termin
Bringen Sie zu Ihrem Termin etwas Zeit und Geduld mit. Es lohnt sich – denn mit Ihrem neuen Sehhilfen-System kann sich einiges ändern:

  • Eingliederung ins Arbeitsleben
  • Effizienz Ihrer Arbeitsabläufe
  • Wahrnehmen anderer Aufgaben oder Weiterbildungsmaßnahmen
  • Freude an der Arbeit
     

Anlaufstellen
Die Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.ifd-bw.de.

Das vorrangige Ziel der Berufsförderungswerke ist die Wiedereingliederung von erwachsenen blinden und sehbehinderten Menschen ins berufliche und soziale Leben. Die dortigen Fachberater helfen Ihnen bei allgemeinen Fragen zur beruflichen Rehabilitation und Bildung gern weiter: www.bfws.de.  

Ein weiterer Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema „Sehbehinderung“ sind die bundesweiten Beratungsstellen des „Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes e.V.“. Dort helfen Ihnen selbst betroffene Menschen mit Rat und Tat weiter. Nehmen Sie unter Tel. 0 18 05 – 66 64 56 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min innerhalb Deutschlands) mit einer DBSV-Beratungsstelle Kontakt auf.

Beim DBSV finden Sie auch spezialisierte Rechtsberatungen für die Belange von sehbehinderten und blinden Menschen. Erste Informationen zum Thema "Recht" mit entsprechenden Fallbeispielen finden Sie z. B. in der Broschüre "Ratgeber Recht für blinde und sehbehinderte Menschen" oder unter: www.dbsv.org/Recht/recht.html#top.

Darüber hinaus bieten verschiedene, regionale Selbsthilfevereinigungen, wie z.B. PRO RETINA Deutschland e.V., Hilfestellung von Betroffenen für Betroffene.
 

Kostenträger

Kostenträger/-übernahme

Die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz können Sie bei entsprechenden Kostenträgern beantragen. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von Ihrem Alter, Berufsstand, wirtschaftlichen Verhältnissen und Verwendungszweck ab. Dabei ist zu beachten, dass bei Arbeitsplatzausstattungen nicht die gleichen Kriterien als Bewilligungsgrundlage gelten, die bei der häuslichen Versorgung durch die gesetzliche bzw. private Krankenkasse herangezogen werden.

 

Mögliche Kostenträger sind:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Sozialhilfe (soweit kein anderer Leistungsträger vorhanden ist)
  • Gemeinden / Kommunen
  • Arbeitgeber
  • Schulträger