Private Versorgung

Versorgung

So erhalten Sie Ihr Bildschirmlesesystem

Nach Diagnose Ihres Augenarztes sind Ihr aktuelles Sehvermögen, der weitere Verlauf der Augenkrankheit sowie Ihre persönlichen Anforderungen entscheidend für die Auswahl Ihrer Lese- oder Vorlesehilfen.
 

Wahl einer Sehhilfe

Dabei hilft Ihnen:

  • ein Augenarzt
  • ein Augenoptiker
  • ein Augenoptikermeister oder Medizinprodukteberater aus dem Hause Reinecker (s. Versorgung bei Reinecker Reha-Technik)
  • ggf. Angehörige oder Betreuer
     

Arzt- oder Augenoptikerauswahl

Nicht jeder Augenarzt oder Augenoptiker ist auf eine Beratung zu vergrößernden Sehhilfen spezialisiert. Gerne nennen wir Ihnen spezialisierte Augenoptiker oder Augenärzte in Ihrer Nähe. Erklären Sie bei der Terminvereinbarung Ihr Anliegen, damit der Augenoptiker oder Augenarzt genug Zeit für Ihre Beratung einplant.
 

Beratungstermin „Vergrößernde Sehhilfe“ beim Augenarzt/-optiker
Bringen Sie zu Ihrem Termin viel Zeit und Geduld mit. Ihr Aufwand wird nach Erhalt der Sehhilfe und einer ersten Eingewöhnungsphase mit einem Anstieg der Lebensqualität belohnt. Bei einer eingehenden Beratung bestimmt Ihr Augenarzt/-optiker mit Ihnen ein Lese- oder Vorlesesystem, welches Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Zur Kostenübernahme des gewählten Systems durch eine Krankenkasse wird eine ärztliche Verordnung von Ihrem Augenarzt benötigt.
  

Versorgung bei Reinecker Reha-Technik

Seit 1971 haben wir gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern ca. 750.000 Menschen durch die Versorgung mit einem Lese-/Vorlesesystem zu mehr Lebensqualität verholfen.

Jedes unserer Teammitglieder trägt zur kompetenten Bearbeitung Ihres Anliegens bei: Die Medizinprodukteberater und Augenoptikermeister im Außendienst beraten Sie am Ort Ihrer Wahl, unsere als Medizinprodukteberater geschulten Vertriebsassistenten stehen Ihnen am Telefon für alle Fragen zur Verfügung und unsere qualifizierten Vertriebstechniker sind für die Auslieferung Ihres Lesesystems zuständig.

Beratungstermin „Vergrößernde Sehhilfe“ mit Reinecker-Mitarbeiter

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns für Ihre Versorgung Zeit – inkl. aller Abwicklungsschritte ca. 7,5 Stunden – bis Sie mit dem optimalen System oder der für Sie stimmigen Produktkombination ausgestattet sind! Wie die Servicezeiten aufgeteilt sind, sehen Sie im Detail im Menüpunkt "Serviceleistung". Bringen Sie zu diesem Termin bitte auch alle bisherigen Sehhilfen, wie Lupen, Nah- und Fernbrille, Lupenbrillen mit, damit eine optimale Anpassung gewährleistet werden kann.

Nach Besprechung Ihres Krankheitsverlaufes und einer Analyse Ihres Vergrößerungs-bedarfs, haben Sie Gelegenheit, verschiedene System zu testen und Fragen zu klären.

Gemeinsam mit unserem Berater finden Sie ein Lese-/Vorlesesystem, dass Ihren persönlichen Anforderungen entspricht. Direkt und persönlich gehen wir auf Sie und Ihre Fragen ein – zu jedem Zeitpunkt der Versorgung.
 
Anlaufstellen
Ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema „Sehbehinderung“ sind die bundesweiten Beratungsstellen des „Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes e.V.“. Dort helfen Ihnen selbst betroffene Menschen mit Rat und Tat weiter. Nehmen Sie unter Tel. 0 18 05 – 66 64 56 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min innerhalb Deutschlands) mit einer DBSV-Beratungsstelle Kontakt auf.

Beim DBSV finden Sie auch spezialisierte Rechtsberatungen für die Belange von sehbehinderten und blinden Menschen. Erste Informationen zum Thema „Recht“ mit entsprechenden Fallbeispielen finden Sie z. B. in der Broschüre "Ratgeber Recht für blinde und sehbehinderte Menschen" oder unter: http://www.dbsv.org/Recht/recht.html#top.

Darüber hinaus bieten verschiedene, regionale Selbsthilfevereinigungen, wie z.B. PRO RETINA Deutschland e.V., Hilfestellung von Betroffenen für Betroffene.

Die Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.ifd-bw.de.

Das vorrangige Ziel der Berufsförderungswerke ist die Wiedereingliederung von erwachsenen blinden und sehbehinderten Menschen ins berufliche und soziale Leben. Die dortigen Fachberater helfen Ihnen bei allgemeinen Fragen zur beruflichen Rehabilitation und Bildung gern weiter: www.bfws.de.  

Weiterführende Informationen zum Thema "Berufliche Eingliederung von sehbehinderten und blinden Menschen" finden Sie hier.

 

Kostenträger

Kostenträger

Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Alter, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Verwendungszweck ab.

Mögliche Kostenträger sind:

  • Gesetzliche oder Private Krankenkassen
  • Orthopädische Versorgungsstellen
  • Sozialämter
  • Städte und Gemeinden
     

Kostenübernahme

Jeder Mensch, unabhängig seiner ethnischen Herkunft oder von einer Behinderung,  hat lt. Gesetzgeber das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Informationsbeschaffung bestimmt diese Teilhabe maßgeblich und kann so als Argumentationsgrundlage bei Kostenträgern herangezogen werden. Welche Kosten ein Kostenträger für eine opto-elektronische Lesehilfe zur privaten Nutzung übernimmt, ist zum einen vom Kostenträger und zum anderen vom Grad der Sehbehinderung abhängig.
 

Gesetzliche Krankenkassen

Nach dem Sozialgesetzbuch §33 SGB V hat der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit einer vergrößernden Sehhilfe durch die gesetzliche Krankenkasse, sofern folgende Kriterien erfüllt werden:

  • wer zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens spezielle Gebrauchsgegenstände benötigt,
  • wer andere oder vorhandene Hilfsmittel nicht vergleichbar nutzen kann,
  • wer bereit ist, die Handhabung zu erlernen und auch täglich zu nutzen.

Sind diese Kriterien erfüllt, stellt die gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten nach Einreichen eines Kostenvoranschlages eine vergrößernde Sehhilfe für die Dauer der Notwendigkeit leihweise zur Verfügung.
Höherwertige Systeme, die über die Grundversorgung hinausgehen, übernehmen Kostenträger nur im Einzelfall (z. B. bei Kindern). Den Mehrbetrag müssen Sie meist privat tragen. Die getroffenen Aussagen gelten innerhalb Deutschlands.

Fallbeispiel
Grundversorgung                             Höherwertige Versorgung
Videomatic 75 AF (Autofokus)         Videomatic LUX
- 17“ CRT-Monitor                            - 19“ oder 22“ W TFT-Monitor
- 1024 x 768 Systemauflösung       - 1280 x 1024 Systemauflösung
 

Auch elektronische Leselupen werden teilweise von einem Kostenträger übernommen, wie das folgende Gerichtsurteil belegt: Gerichtsurteil als PDF ansehen


Private Krankenkassen

Ob und wie viel der Kosten im Einzelfall Ihre private Krankenkasse übernimmt, können Sie über uns oder Ihre Krankenkasse erfahren.
 

Serviceleistungen

Exemplarischer Ablauf einer Versorgung mit einem Bildschirmlesesystem.
 

Serviceleistung Bearbeitungszeit
erste Beratung 20 Minuten
Datenerfassung 15 Minuten
Vorführung und Test verschiedener Hilfsmittel 45 Minuten
wenn vor Ort beim Kunden → Anfahrt Ø 60 Minuten
interne Abwicklung Antragstellung:
Erstellen von Testberichten, evtl. Telefonat mit Augenarzt, Antragstellung bei der Kasse, evtl. Rücksprachen mit Krankenkasse, Rücksprachen mit dem Kunden
90 Minuten
interne Auftragsabwicklung:
Bestellung, Warenprüfung, Verpackung, lieferbereite Ware
45 Minuten
Auslieferung  
Lieferung vor Ort/ Anfahrt Ø 60 Minuten
Aufbau/ Installation des Systemes
(in Abhängigkeit vom Produkt)
Ø 20 Minuten
Einweisung in den Gebrauch/ individuelle Einstellungen 60 Minuten
Nachsorge und Support im Gebrauch 30 Minuten
reine Serviceleistung 7 Std. 25 Min.

→ dargestellt sind die Servicezeiten im günstigsten Fall bei einer Versorgung
→ zur Serviceleistung kommt der Aufwand für die Geräterstellung hinzu 
    (entweder Einkauf bei Lieferanten oder eigene Herstellung mit Materialkosten
     und Kosten für Arbeitsleistung)