Eine neue Dienstleistung: Die Low Vision-Sprechstunde (09/07)

In Deutschland leben rund 155.000 blinde Menschen und mehr als 500.000 Menschen mit einer verminderten Sehkraft. Es wird geschätzt, dass in den nächsten 30 Jahren der Anteil der älteren Menschen deutlich ansteigen wird, so dass bis 2050 die über 60-jährigen 36% der Gesamtbevölkerung ausmachen werden. Mit einem Anstieg der Zahl von Sehbehinderten ist zu rechnen. Es ist somit dringend notwendig, sich auf diese Entwicklung einzustellen und älteren Menschen Dienstleistungen oder Produkte zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre visuellen Defizite ausgleichen oder zumindest lindern können.

Viele Krankheiten sind heute nicht heilbar oder bereits zu weit fortgeschritten, als dass Sie in jedem Fall einen Behandlungserfolg durch einen operativen Eingriff oder Injektionen erzielen können. In dieser für Ihren Patienten verzweifelten Situation haben Sie jetzt die Möglichkeit, ihm in Ergänzung zu Ihrer medizinischen Versorgung mit dem Angebot einer Low Vision-Sprechstunde einen Ausweg zu bieten.

Low Vision-Sprechstunde: Was ist das?

In einer Low Vision-Sprechstunde zeigen Sie gemeinsam mit einem Augenoptikermeister in Ihrer Praxis bzw. Klinik Wege für Patienten auf, denen Sie medizinisch nicht mehr weiterhelfen können. Bei einem ausführlichen Termin erfragt der Fachmann die Lebensumstände des sehbehinderten Menschen, um zu erfahren, welche Sehaufgaben unterstützt werden sollen und welche Lese- und Orientierungshilfen oder Beleuchtung vorhanden sind.

Vergrößerungsbedarf = Visusbedarf : Visus cc

Visusbedarf bei den verschiedenen Sehaufgaben

  • Vcc 0,7
    Fahrpläne, Telefonbuch, Beipackzettel
  • Vcc 0,6
    Zeitungsdruck, Post, Produktinfos, Kontoauszüge und andere Belege
  • Vcc 0,5-0,4
    Großdruck, Hochglanzdruck mit gutem Licht, Mobilität im Freien, PC
  • Vcc 0,3-0,2
    Greifraum, Haushalt, Küche
  • Vcc 0,1
    Orientierung im Freien

Mit der Durchführung der Refraktion wird der Visus des Patienten ermittelt. Dies ist die Basis für eine Auswahl einer geeigneten Lesehilfe zusammen mit den motorischen Gegebenheiten und der geistigen Leistung des Patienten.

Auswahl der geeigneten Sehhilfe

  • Lesen zu Hause:
    beleuchtete Standlupen, Lupenbrillen, Fernrohrbrillen, Bildschirmsysteme
  • TV-Sehen/ Fernrohrbrille, Lesen unterwegs:
    Handlupe, Lupenbrille, mobiles Lesesystem
  • Haushalt/Küche:
    Überaddition
  • Mobilität für unterwegs:
    Handmonokulare, Kantenfilter

Die geeignete Sehhilfe wird vom Patienten mit Hilfe des Fachmannes vor Ort getestet, um herauszufinden, ob der Patient mit dem Hilfsmittel umgehen kann. Ist dies gewährleistet, wird über die Finanzierung des optischen bzw. opto-elektronischen Hilfsmittels oder der Beleuchtung seitens gesetzlicher oder privater Kostenträger gesprochen.

Welcher und wie viele Kostenträger zu befragen sind, hängt unter anderem von dem Alter, dem Ausbildungsstand und den Berufs- und Versicherungsjahren ab. Es können zum Beispiel folgende Kostenträger in Frage kommen: Integrations-, Versorgungsamt, Bundesagentur für Arbeit, Landes- bzw. Bundesversicherungsanstalt.

In der Mehrzahl der Fälle trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten:

Krankenkassenleistung

  • Vcc > 0,3
    Keine Krankenkassenleistung
  • Vcc < 0,3
    Optische Versorgung
    Einschlaglupe
    Handlupe (ohne Beleuchtung)
    Handlupe beleuchtet
    Standlupe (ohne oder mit Beleuchtung)
  • Vcc < 0,1
    Elektronische Versorgung
  • Vcc < 0,02
    Blindenhilfsmittel

Für alle diese Hilfsmittel reicht der Augenoptiker stellvertretend für den Versicherten Kostenvoranschläge bei der Krankenkasse ein. Ausnahme sind optische Lese- und Orientierungshilfen für die Festbetragsregelungen gelten.

Ausnahmen bilden Lupen- und Fernrohrbrillen. Diese werden durch den mit Ihnen kooperierenden Augenoptiker per Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse beantragt und müssen durch diese genehmigt werden, da es für diese keine Festbeträge gibt. Eine volle Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht gewährleistet.

Ab einem Visus Vcc 0,1 kommen elektronische Bildschirmlesesysteme, für die eine Genehmigung durch die Krankenkasse nötig ist, zum Einsatz. Die Bildschirmlesesysteme nehmen eine Text- oder Bildvorlage (z. B. Buch/Zeitschrift) über eine Kamera auf und stellen diese in bis zu 50facher Vergrößerung auf einem Bildschirm kontrastreich und gestochen scharf dar. Der Patient kann, je nach Behinderungsgrad und Einsatzwunsch, zwischen unterschiedlichen Systemen wählen. Eine sogenannte Grundversorgung wird von der Krankenkasse übernommen (SGB9 §31). Bei der Erfüllung von besonderen Wünschen wie z. B. automatische Scharfstellung oder TFT-Flachbildschirm hat der Patient einen Eigenanteil zu tragen.

Ab einem Visus von Vcc 0,02 wird der Sehbehinderte gemäß WHO als blind eingestuft und es kommen Vorlesesysteme zum Einsatz. Vorlesesysteme wandeln gescannte Texte in Sprache um und lesen diese auf Knopfdruck Seite für Seite vor.

Das Ergebnis der Low Vision-Sprechstunde

Sie bieten eine Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten für Personal oder Produkte an und kennen die Innovationen im Bereich Low Vision.
Sie helfen Ihren Patienten durch die eingehende Beratung eines Spezialisten vor Ort mit individuellen Lösungen für jede Augenerkrankung und ohne zusätzliche Wege.

Ihr Pressekontakt bei Reinecker Reha-Technik GmbH (V.i.S.d.P.):

 

Tina Stavemann | Marketing

 

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